Ansgar Gumb

Bei rechtlichen Problemen stehe ich an Ihrer Seite, ob in einem Strafverfahren oder bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter: Ich kämpfe engagiert, mit Leidenschaft und Fachwissen für Ihre Rechte.
Meine Angebote

Ich setze mich mit voller Kraft und Expertise für Ihre Rechte ein, ob in Strafverfahren oder bei Konflikten mit dem Vermieter.
Als Mieter kenne ich die Herausforderungen des Berliner Wohnungsmarktes. Seit Langem engagiere ich mich gegen Verdrängung, für Freiheitsrechte sowie für soziale Gerechtigkeit.
Daher vertrete ich Sie, wenn Sie einer scheinbar übermächtigen Gegenseite gegenüberstehen. Ich stehe an Ihrer Seite, wenn Sie sich gegen strukturelle Ungleichheiten und Diskriminierung in unserer Gesellschaft zur Wehr setzen müssen.
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Gegen Sie wird ermittelt, ein Strafbefehl wurde erlassen oder Sie wurden angeklagt? Ich stehe Ihnen jederzeit als Verteidiger, im Strafverfahren zur Seite!
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, bevor Sie eigene Schritte unternehmen. Eine frühzeitige Verteidigung hilft, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu schützen. Denn nicht erst nach Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmunge oder Untersuchungshaft, können schon entscheidende Weichen werden.Ich verteidige Sie bei Vorwürfen wie:
- Diebstahl,
- Raub und räuberische Erpressung
- Betrug, "Schwarzfahren",
- Körperverletzung,
- Drogenbesitz und -handel,
- Sachbeschädigung,
- politischen Verfahren und
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Auch bei anderen strafrechtlichen Vorwürfen stehe ich Ihnen zur Seite.
Bitte beachten Sie: Bei Vorwürfen sexueller Gewalt sowie rassistischen oder rechtsextremen Taten werde ich nicht tätig.
Ich berate und vertrete Sie auf Deutsch und Englisch.
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Kündigung, Abmahnung, Mieterhöhung, Betriebskostennachzahlung oder eine zu hohe Miete? Als Anwalt stehe ich Ihnen bei Problemen mit Ihrem Vermieter zur Seite!
Im Streit mit dem Vermieter fühlen Sie sich möglicherweise überfordert oder im Nachteil. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechtedurchzusetzen und die für Sie passende Lösung zu finden. Wenn möglich außergerichtlich, wenn nötig auch vor Gericht.
Ich berate und vertrete Sie im Mietrecht insbesondere in folgenden Bereichen:
- Kündigungen und Räumungsklagen
- Schönheitsreparaturen und Kautionsrückzahlungen
- Mängel in der Wohnung
- Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhungen und Modernisierungen
- der Mietpreisbremse
- Untermiete
Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Ihre Position gegenüber dem Vermieter zu stärken.
Ich berate Sie auf Deutsch und Englisch.
Über Mich
Mein Werdegang
Mein Referendariat habe ich am Kammergericht Berlin absolviert. Besonders prägend waren dabei Stationen bei der Staatsanwaltschaft (Abteilung für jugendliche Intensivstraftäter), in der Kanzlei akm Rechtsanwält*innen sowie bei dem Strafverteidiger Hannes Honnecker.

Zuvor war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Rechtsanwalt Marek Schauer in Berlin, mit dem Schwerpunkt Mietrecht.
Ich habe an der Freien Universität Berlin, mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht studiert.
Ergänzend habe ich an der Law Clinic „Praxis der Strafverteidigung“ teilgenommen. Ein Auslandsemesters absolvierte ich an der Mykolas-Romeris-Universität (MRU) in Vilnius, Litauen.
Persönliches und Engagement
Aufgewachsen bin ich in Bensheim an der Bergstraße – heute arbeite und lebe ich in Berlin.
Ich bin Mitglied der Roten Hilfe e.V. sowie des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).
Kanzlei und Zusammenarbeit
Ich führe meine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit den Kolleg*innen Yeelen Bihn, Laura Aulmann, Matija Vorih und Daniel Weber - direkt im Berliner Bezirk Mitte in fußläufiger Nähe zum Amtsgericht Wedding, dem Bahnhof Gesundbrunnen und dem Volkspark Humboldthain.
Honorar
Eine anwaltliche Beratung kostet Geld – das ist notwendig, damit ich mir die Zeit nehmen kann, Sie sorgfältig zu beraten und engagiert zu vertreten.
In den meisten Fällen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dieses regelt die Gebühren abhängig vom Streitwert oder der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Selbstverständlich erkläre ich Ihnen transparent, wie sich die Kosten in Ihrem konkreten Fall zusammensetzen
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Für eine ausführliche und individuelle Erstberatung berechne ich abhängig vom Aufwand und Umfang ein Honorar von 100 bis 190 Euro (inkl. MwSt). Da ich Ihre Unterlagen bereits vor dem Termin sorgfältig prüfe, ist das Honorar im Voraus zu zahlen. Sie erhalten vorab eine Rechnung, die vor dem Beratungstermin zu begleichen ist. Die Erstberatung kann nach Wunsch persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch oder digital erfolgen.
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Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, benötige ich eine Deckungszusage von Ihrer Versicherung. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen Strafverfahren nicht oder nur eingeschränkt abdeckt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei Ihrem Versicherer zu informieren, ob eine Kostenübernahme für Ihren Fall möglich ist.
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Für eine außergerichtliche Beratung kann bei geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe gewährt werden. Diese müssen Sie direkt beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Im Mietrecht besteht bei geringem Einkommen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Im Strafrecht übernehme ich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch Ihre Pflichtverteidigung.
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Bei besonders komplexen oder zeitaufwändigen Fällen reichen die gesetzlichen Gebühren oft nicht aus, um den tatsächlichen Arbeitsaufwand angemessen abzudecken. In solchen Fällen biete ich ihnen frühzeitig eine Vergütungsvereinbarung an, damit ich Ihnen die notwendige Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen lassen kann.
Kontakt
Anschrift:
Rechtsanwalt Ansgar Gumb
Hochstraße 21
13357 Berlin
Telefon: 030-120 536 214
Fax: 030 120 536 219
E-Mail: mail@ra-gumb.de (PGP-Schlüssel)
Sie erreichen mich zu meinen Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
sowie montags: 13:00 – 15:00 Uhr
(In Notfällen wie Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen, können Sie mich jederzeit anrufen. Ich höre meinen Anrufbeantworter auch außerhalb der Telefonzeiten ab!)
Termine vergebe ich nach Vereinbarung.